Steigende Bedeutung von Bewertungen in der Finanzberatung

27. Januar 2012
Share on Twitter

Bewertungsportale im Internet wollen Transparenz über die Qualität einzelner Finanzberater schaffen. Eine Revolution?

Wer meint, dass alle Bank- und Finanzberater Abzocker sind, die nur den eigenen Vorteil im Blick haben und ihren Kunden sinnlose Produkte verkaufen, kennt Ralf Kugler aus Bad Waldsee nicht. Dessen Kunden jedenfalls überschlagen sich mit Lobeshymnen auf den örtlichen Vertreter der Deutschen Vermögensberatung DVAG.
„Herr Kugler hat uns optimal top betreut“, „Herrn Kugler sei Dank kein Geld verschenkt“, „Dank Herrn Kugler kann ich es mir leisten, früher in Rente zu gehen“ – der glatzköpfige Schnauzbartträger aus Oberschwaben hat viele Leute finanziell glücklich gemacht.
Das legen zumindest seine 240 Kundenbewertungen auf der Internet-Plattform WhoFinance nahe. Das 2007 in Berlin gegründete Portal „klärt unabhängig von einzelnen Anbietern darüber auf, was Kunden bei einem Berater erwartet“, sagt Gründer Mustafa Behan. Seine Vorbilder sind vor allem Reiseportale wie Holidaycheck und Tripadvisor gewesen.

Bewertungsseiten für Finanzinstitute

Auch in der Finanzwelt sind bereits eine Reihe von Anbietern am Start. Censum legt den Schwerpunkt auf Versicherungsvertreter, mit Mybankrating ist kürzlich eine weitere Bewertungsseite für Finanzinstitute ans Netz gegangen. Auf der Web-Seite der in München ansässigen Fidor Bank lassen sich ebenfalls Berater und einzelne Produkte bewerten.
Noch sind das Anfänge. Und wie vergleichbare Portale in anderen Branchen liefern auch diese keine Garantie für eine kompetente Beratung und sind trotz aller Bemühungen nie absolut geschützt gegen Manipulationen. Sie stellen aber einen Baustein für mehr Transparenz dar. Dafür sind vor allem die zum Teil sehr ausführlichen Kommentare der Nutzer sinnvoll.

Bedarf der Kunden nach Transparenz

Hier finden sich etwa Hinweise auf „die immer gleiche Masche der Abzocke“. So können sich Kunden vor einem Termin informieren, ohne dass sie direkt im Beratungsgespräch unter Druck gesetzt werden.
Experten sehen in den Neuerungen weitere Vorboten eines digitalen Umbruchs, der auch das Bankgeschäft grundlegend verändern wird. „Der Bedarf der Kunden nach Transparenz, Verständlichkeit und Kompetenz bei Finanzanlagen ist deutlich gestiegen“, sagt der Unternehmensberater und frühere Dresdner-Bank-Chef Herbert Walter. „Gepaart mit den technischen Möglichkeiten des Internets wird sich das Verhältnis von Bank und Kunde grundsätzlich verändern.“

Stärker vorab informieren

Walter erwartet, dass sich Kunden künftig nicht nur deutlich stärker vorab über die Erfahrungen anderer mit einer Bank informieren, sondern sich auch in einer Art Auktion Angebote für konkrete finanzielle Fragen wie die Hausfinanzierung zukommen lassen werden.
Als Beispiel nennt Walter die US-Finanzseite mint.com, mit deren Hilfe sich bereits sechs Millionen Kunden jederzeit Überblick über ihre finanzielle Situation und potenziell passende Produkte zu deren Verbesserung verschaffen können. Bisher unterschätzten die meisten traditionellen Institute die Folgen der technischen Veränderungen: „Die Banken verhalten sich immer noch so, als ob der Kunde ihnen gehört“, sagt Walter, der sich mit knapp 40 Prozent an Whofinance beteiligt hat.

Kundenzufriedenheit als Ziel

Die gestiegene Bedeutung der Beratungsqualität haben inzwischen alle Institute erkannt. Die Deutsche Bank hat ihre Anreizsysteme bereits vor Jahren umgestellt, auch von Verbraucherschützern häufig kritisierte Institute wie die Targobank haben die Kundenzufriedenheit als Ziel für sich entdeckt. Die Ergebnisse bleiben aber intern.
Bei Whofinance dagegen sind sie für alle einsehbar. Kunden können in der Nähe ihres Wohnorts nach den besten Spezialisten für Themen wie Altersvorsorge oder Baufinanzierung suchen. Das Portal hat bisher rund 25.000 Bewertungen gesammelt. Bei 20.000 dort aufgeführten Beratern ist das noch nicht viel, ein großer Teil ist nur spärlich oder gar nicht bewertet.

2500 Berater lassen sich freiwillig bewerten

Anders sieht es bei den 2500 Beratern aus, die sich selbst dort registriert haben. Mit ihnen können Kunden direkt in Kontakt treten, dafür kassiert das Unternehmen eine Provision. Was für Gründer Behan nicht gegen Objektivität und Authentizität der dort geäußerten Meinungen spricht. „Jede Bewertung wird von uns genau überprüft und beim Verdacht der Manipulation nicht verwendet“, sagt Behan, der auch darauf hinweist, dass es auf whofinance.de keine Werbung gibt.
Dennoch sind die Anreize für Berater, ihre Kunden zur Stimmabgabe zu motivieren, unterschiedlich groß. So setzt etwa die am besten bewertete Beratung MLP die Ergebnisse von Whofinance auch in den Beurteilungsgesprächen mit ihren Beratern ein. Wenn Kunden bei denen Fehler bemängeln, kommen sie dort direkt zur Sprache. Die Berater haben folglich ein besonders hohes Interesse daran, dass sie bei ihren Kunden gut wegkommen.

Digitaler Lebensstil

Die Bewertung von Finanzratschlägen ist schwierig, die Ergebnisse einer Anlageentscheidung zeigen sich oft erst nach Monaten, wenn nicht Jahren. Damit nicht allein Sympathie über die Bewertung entscheidet, gibt Whofinance allen Kunden einen Fragenkatalog mit, anhand dessen sie die Beratung einschätzen sollen. Dazu zählen Formalitäten wie die Erreichbarkeit des Beraters, aber auch dessen Eingehen auf die individuelle Situation eines Kunden.
Noch weiter geht die Fidor Bank in München, die seit 2009 eine Lizenz als Vollbank hat und Ende 2010 knapp 90 Millionen Euro Einlagen eingesammelt hatte. „Den Austausch über Finanzthemen zwischen Kunden mit digitalem Lebensstil fördern“ will Vorstand Matthias Kröner, der bereits 1993 bei der Gründung der Direktbank DAB dabei war und seitdem weiter an Internet-Innovationen im Finanzsektor arbeitet.

Über Produkte austauschen

Kernstück der Bank ist ein Forum mit 80.000 registrierten Nutzern, die 7000 Fragen rund ums Thema Geld diskutieren. Daran beteiligen sich rund 2800 registrierte Berater, die die Kunden dann wiederum bewerten können. „Den besten Eindruck vermittelt aber der direkte Austausch“, sagt Kröner. So können die Kunden direkt mit den Beratern in Kontakt treten und aus deren Reaktion bereits unverbindlich Schlüsse über deren Kompetenz ziehen.
Die Kunden können sich auch über Produkte austauschen, die Angebote der Bank bewerten und Vorschläge für Verbesserungen machen. Um den Gemeinschaftsgedanken noch stärker in den Vordergrund zu stellen, können sie sich auch gegenseitig Kredite geben und gemeinsam Projekte finanzieren. Gründer Kröner sieht in dem Konzept die konsequente Folge aus Finanzkrise und Beratungspannen: „Banken können nicht so tun, als ob nichts geschehen wäre“, sagt er. „Da hilft nur radikale Offenheit.“

Mein persönliches Profil auf WhoFinance mit mehr als 220 Kundenbewertungen: Profil

Quelle: Artikel in der Wirtschaftswoche

Wechsel in die private Krankenversicherung

07. Januar 2012
Share on Twitter

Mit dem vom Bundestag letztes Jahr verabschiedeten GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) wurde unter anderem die Dreijahresfrist beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wieder abgeschafft. Voraussetzung: Das Gehalt des Wechslers übersteigt die jährlich neu festgelegte Jahresarbeitsentgelt-Grenze.

Seit 2010 gilt wieder die alte Rechtslage für Wechselwillige der gesetzlichen Krankenversicherung wie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2007: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt, sofern ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegen wird.

Jahresarbeitsentgelt-Grenze

Wer als Arbeitnehmer ein Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze (auch Versicherungspflicht-Grenze genannt) hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob er weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchte.

Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt für 2011 bei 49.500 Euro pro Jahr beziehungsweise 4.125 Euro pro Monat, für 2012 beträgt sie 50.850 Euro im Jahr (4.237,50 Euro im Monat). Konkret: Arbeitnehmer sind nach den geltenden Regelungen für 2012 versicherungsfrei, wenn ihr Gehalt im Jahr 2011 die Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt und auch in 2012 voraussichtlich übersteigen wird.

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer scheiden demnach bereits Ende 2011 aus der Versicherungspflicht aus, wenn deren Gehalt diese Verdienstgrenze erstmalig in diesem Jahr überschritten hat. Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt im Jahr 2011 bei 49.500 Euro und beträgt ab 2012 50.850 Euro im Jahr.

Nur regelmäßige Gehaltsbestandsteile zählen

Nach der aktuellen Rechtslage gilt nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband), dass nur regelmäßige Gehaltsbestandteile, also etwa neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen berücksichtigungsfähig sind. Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen sind jedoch nicht auf die Jahresarbeitsentgelt-Grenze anzurechnen.

Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in dem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Ausreichend ist es nach Angabe des PKV-Verbands, dass das Monatsgehalt hochgerechnet auf das ganze Jahr die Jahresarbeits-Entgeltgrenze überschreitet. Ein Wechsel wäre daher auch schon möglich, wenn nach einer Gehaltserhöhung das neue Monatsgehalt multipiliziert mit zwölf mehr als die geltende Jahresarbeits-Entgeltgrenze ergibt.

Gehaltsbeispiel

Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2011 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000 Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250 Euro. Ab Dezember 2011 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 51.000 Euro und er verdient in diesem Monat 4.250 Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.500 Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.500 Euro.

Dennoch kann er von der GKV in die PKV wechseln. Der Grund: Er bezieht nämlich ab Dezember 2011 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der in 2011 geltenden Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.500 Euro. Und auch im nächsten Jahr verdient er voraussichtlich mehr als die dann geltende Grenze von 50.850 Euro. Damit ist er ab dem 1. Januar 2012 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Für Selbstständige und Beamte bleibt alles beim Alten
Beamte und die meisten Selbstständigen sind nach den derzeit gültigen Regelungen generell von der Versicherungspflicht in der GKV befreit und können sich daher jederzeit privat versichern.

Berufsanfänger sowie Personen, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und deren Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt, unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der GKV. Sie können sich also sofort und nicht erst zu Beginn des nächsten Jahres privat versichern.

Sonderregelung für privat versicherte Eltern und Pflegende
Privat versicherte Arbeitnehmer, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten und ein Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze beziehen, haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der GKV innerhalb einer Frist von drei Monaten befreien zu lassen. Der Antrag ist nach Angaben des PKV-Verbands bei der Krankenkasse zu stellen, an die die Sozialversicherungs-Beiträge abgeführt werden.

Beispiel des PKV-Verbandes

Ein privat versicherter Arbeitnehmer ist seit dem 1. Januar 2008 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgelt-Grenze versicherungsfrei. In der Zeit vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2012 nimmt er Elternzeit, ohne einer Beschäftigung nachzugehen. Im Anschluss an die Elternzeit beginnt er eine Teilzeittätigkeit mit einem Umfang von 20 Stunden pro Woche und einem Jahresgehalt in Höhe von 25.000 Euro.

Vergleichbare Vollbeschäftigte arbeiten 40 Stunden in der Woche. Der Arbeitnehmer kann sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Teilzeittätigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben.

Weiterhin können sich privat versicherte Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, wenn ihre Arbeitszeit auf maximal die Hälfte vergleichbarer Vollbeschäftigte herabgesetzt wird, sofern sie bereits seit fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgelt-Grenze versicherungsfrei sind.

Detaillierte Informationen, wie und wann ein Wechsel im Einzelnen möglich ist, gibt es beim Versicherungsmakler.

Hohe Zufriedenheit bei privat Krankenversicherten

16. November 2011
Share on Twitter

Der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV-Ombudsmann) ist ein neutraler Schlichter für Unstimmigkeiten zwischen Versicherten und Versicherern. Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden im Vergleich zu den bestehenden Verträgen belegt, dass die Kundenzufriedenheit der privat Krankenversicherten hoch ist.

Derzeit hat sich der PKV-Ombudsmann mit jährlich etwa gut 6.000 Beschwerden zu befassen. Gemessen an den insgesamt rund 30 Millionen Verträgen in der Voll- und Zusatzversicherung sowie nochmals zehn Millionen Verträgen in der privaten Pflegeversicherung ergebe sich daraus jedoch ein erfreuliches Bild, ist Reinhold Schulte, Vorsitzender des PKV-Verbands, überzeugt.

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Sind Versicherungskunden zum Beispiel mit der Schadenregulierung ihres Versicherers nicht zufrieden, können sie sich an die Versicherungs-Ombudsleute als Schlichter wenden.

Für Versicherte mit einer privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung ist der PKV-Ombudsmann zuständig, der im Konfliktfall einen Einigungsvorschlag vorlegt, der von den Versicherern in der Regel angenommen wird. Diese Schlichtung ist für den Verbraucher gebührenfrei. Es entsteht auch kein Prozesskostenrisiko.

Fachleute raten, sich zuerst an den Ombudsmann zu wenden, bevor die Versicherungsaufsicht oder ein Gericht eingeschaltet werden. Denn nur dann darf der Ombudsmann tätig werden.

Geringe Prozentzahl

Die Beschwerdequote erreiche gerade einmal 0,015 Prozent, erklärte Schulte. Dies entspricht 15 Beschwerden je 100.000 Verträge. Rund die Hälfte der Beschwerden bezöge sich auf umstrittene Leistungsfälle, in denen dann abzuklären sei, ob eine bestimmte Leistung durch den abgeschlossenen Vertrag abgedeckt sei oder nicht, so Schulte.

Diese Quote betrage gerade einmal 0,0075 Prozent. „Die extrem geringen Beschwerdezahlen sind vielmehr Ausweis einer Kundenzufriedenheit, von der andere Branchen nur träumen können“, freut sich der PKV-Verbandsvorsitzende.

Er rechnet vor, dass die Deutschen im Durchschnitt 18 Mal im Jahr zum Arzt gehen, was alleine schon bei den rund neun Millionen PKV-Vollversicherten zu über 100 Millionen Abrechnungsfällen im Jahr führt, und schlussfolgert: „Bei einem solchen Massengeschäft sind Missverständnisse und Meinungs-Verschiedenheiten in Einzelfällen unvermeidlich.“

Win-win-Situation für Kunde und Unternehmen

PKV-Ombudsmann Dr. Klaus Theo Schröder betont, dass sich durch das Schlichtungsverfahren eine doppelte Win-win-Situation ergebe: Wenn es dem Ombudsmann gelinge, eine befriedende Lösung für beide Seiten zu finden, profitierten Versicherte und Versicherer. Und die Versicherten gewännen doppelt, denn sie könnten das Ombudsmann-Verfahren und anschließend immer noch ein gerichtliches Verfahren in Anspruch nehmen. Zudem ist das Schlichterverfahren für die Kunden der Versicherer kostenlos.

Im vergangenen Jahr hätten 28 Prozent der Beschwerden mit einem vollständigen oder teilweisen Erfolg für den Beschwerdeführer geendet. Lediglich 0,2 Prozent aller Beschwerden seien mit einer förmlichen Empfehlung des Ombudsmanns abgeschlossen worden. Eine solche Empfehlung spricht der Ombudsmann dann aus, wenn mit einem Versicherer kein Kompromiss erzielt werden konnte.

An der geringen Anzahl der förmlichen Empfehlungen werde die kompromissbereite Zusammenarbeit der Unternehmen mit dem Ombudsmann deutlich, sagte Schröder. „Die Schiedsfunktion der Ombudsstelle wird von allen Unternehmen akzeptiert.“

bestehende Riester-Verträge noch anpassen und max. Förderung sichern!

15. November 2011
Share on Twitter

Riester – die private Altersvorsorge in der Schicht II mit staatlicher Förderung in Form von Grundzulagen, Kinderzulagen und Steuerrückerstattungen ist ein echtes Erfolgsmodell. Doch Sparer mit bestehenden Verträgen sollten dabei einiges berücksichtigen.

Die staatliche Förderung (=Zulagen & Steuerrückerstattung) für einen Riester-Vertrag ist an bestimmte Auflagen gebunden. Doch sind diese Auflagen bzw. Bestimmungen vielen Riester-Sparern nicht bewusst: Die Zulagen werden beispielsweise nur in voller Höhe gewährt, wenn die eigene Sparquote 4 % des Bruttojahreseinkommens entspricht. Bei einem steigenden Einkommen muss also die Einzahlung erhöht werden, um die volle Jahreszulage in voller Höhe zu erhalten. Immer zum Jahresende – das heißt jetzt! -  sollten Riester-Sparer daher ihr Bruttoeinkommen des vergangenen Jahres mit ihrer Sparquote abgleichen. Hier eine Musterrechnung: Bruttoeinkommen 30.000 € davon 4% = 1.200 € abzgl. 154 € Grundzulage = 1.046 € Jahresbeitrag/87,17 € Monatsbeitrag für die volle Zulage.

Der Erfolg von Riester

Bis zum Jahresende 2011 vermutet das Bundesarbeitsministerium die magische Zahl von 15 Millionen Riester-Verträgen – im Juni 2011 waren es bereits 14,8 Millionen. Der Erfolg ist geradezu unglaublich, das Modell funktioniert so gut wie noch nie ein System in der Geschichte der deutschen Altersvorsorge. Dennoch sind die Experten nicht überrascht: denn die staatliche Förderung ist so attraktiv, dass die Sparer nur profitieren können. Zu den Zulagen kommt beim Riester-Prinzip immerhin auch noch die Steuerersparnis. Wer alles richtig macht, hat ungeheure Vorteile von einem Riester-Vertrag.

Allerdings liegt genau hier der Hase im Pfeffer, denn die Verträge sind durchaus komplex. Die Zulagen und Steuerrückerstattungen sind an viele Auflagen gebunden und es obliegt den Sparern selbst, ihre individuellen Bedingungen regelmäßig zu überprüfen. Verbraucherschützer raten, dies im November oder Dezember zu tun. Denn schlimmstenfalls kann die staatliche Förderung, zumindest in Form der Zulagen, auch gekürzt werden.

Hinweis an Riester-Sparer: Sparraten überprüfen!

Es gibt viele Nebenbedingungen bei einem Riester-Vertrag, die beachtet werden müssen: etwa ein Umzug, die Geburt eines Kindes oder die Berufstätigkeit beider Ehehälften. Das häufigste Problem, das sich auf die staatliche Förderung auswirkt, ist indes ein verändertes Einkommen. Die Zulagen von 154,- € pro Person werden nur gewährt, wenn der Sparer gleichzeitig mindestens 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt hat.

Maßgebend ist dabei stets das Vorjahr. Im Jahr 2011 ist also die Sparrate des Jahres 2011 mit dem Einkommen des Jahres 2010 abzugleichen. Zu beachten ist, dass die Zulagen in den 4 % inkludiert sind. Bei 30.000,- € brutto (4 % = 1.200,- € Sparrate) ist die Zulage abzuziehen, der Sparer müsste mithin 1.046,- € eingezahlt haben. Wenn sein Einkommen in 2010 gegenüber 2009 gestiegen ist und er seine Sparrate in 2011 nicht angepasst hat, kann er das noch bis zum 31. Dezember nachholen. Ansonsten riskiert er ein Wegfall der Zulagen, auch nach längerer Zeit. Denn die Prüffristen sind teilweise recht langwierig.

Fragen & Antworten

Für weitere Fragen rund um das Thema “Riester-Rente” stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

gesetzliche Krankenkasse gegen Privat

14. November 2011
Share on Twitter

Ein paar sehr interessante Dokumentationen über den Unterschied von privater Krankenversicherung (PKV) und den Defiziten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Ärzte verzichten auf Leistungen, weil sie die Gesetzliche nicht bezahlt.
Wo soll das noch hinführen? Die Zweiklassen-Medizin sehen Sie hier sehr deutlich in einer Videodokumentation von Sandra Maischberger:

So schlecht ist die gesetzliche Krankenkasse:

Die Zweiklassen-Medizin nimmt immer schlimmere Ausmaße an. Ein Bericht von Sabine Christiansen im NDR zeigt es sehr deutlich:

Geld.de: Kostenloser Versicherungsvergleich von Top-Produkten in nur wenigen Minuten

08. November 2011
Share on Twitter

Geld.de: Kostenloser Versicherungsvergleich von Top-Produkten in nur wenigen Minuten

Viele Versicherungen sind für jeden Bundesbürger essentiell und obligatorisch. Jedoch werden Versicherungsnehmer mit zahllosen Versicherungspolicen und Anbietern konfrontiert. Doch die meisten Verbraucher haben weder die Zeit, noch das Wissen um sich mit den detaillierten Versicherungsverträgen auseinander zu setzen. Online-Vergleichsportale zu Versicherungen, wie beispielsweise geld.de, können diesbezüglich Abhilfe schaffen und dabei helfen, die optimale Police für die individuelle Lebens- und Vermögenssituation zu finden.

Online-Portale machen den Vergleich von Versicherungen einfacher und verständlicher

Für den Versicherungsvergleich eignet sich geld.de am besten, da nur von Versicherungsexperten ausgewählte und von der Fachpresse ausgezeichnete Produkte berücksichtigt werden. Die zahlreichen Versicherungsangebote werden somit nur auf diejenigen Policen beschränkt, welche für die  Finanz- und Vorsorgeplanung des Verbrauchers am besten geeignet sind. Weitere Vorteile des Online-Vergleichsportal geld.de sind:

  • geringere Preise für Policen
  • keine unnötigen Zusatzversicherungen
  • individuell passende Versicherungsverträge von Top-Anbietern, statt überteuerte Tarife
  • uneingeschränkt Versicherungen verschiedenster Sparten miteinander vergleichen
  • kompetente Ansprechpartner

Versicherte können mit dem TÜV-geprüften Geld.de Versicherungsvergleich erheblich sparen, da individuell passende Policen ohne unnötige Zusatzversicherungen angezeigt werden. Überteuerte Tarife werden somit vermieden und Top-Versicherungen in den Fokus gerückt. Insgesamt können Verbraucher bei geld.de 27 verschiedene Versicherungen, hinsichtlich ihres Preis-Leistungs-Verhältnis und uneingeschränkt, miteinander vergleichen. Diese sind in die Kategorien Reiseversicherung, Autoversicherung, Krankenversicherung, Firmenversicherungen, Heim-, Recht- und Pflichtversicherungen und Vorsorge unterteilt.

Kostenloser und kompetenter Service für Verbraucher

Die Nutzung des Online-Portals ist kostenlos, wobei ein Vergleichsergebnis bereits nach wenigen Minuten erzielt wird. Da sich geld.de auch als Verbraucherportal versteht, sind dort nicht nur kompetente Ansprechpartner, sondern auch verbraucher- und finanzrelevante Informationen zu finden.

Wer einmal in die Armut abrutscht

24. Oktober 2011
Share on Twitter

Wer eine höhere Bildung hat und daraus ein höheres Einkommen erzielt, der ist gesünder und lebt auch länger. Doch für denjenigen, der einmal in den Kreis der Armutsgefährdung hineingekommen ist, gibt es kaum ein Entrinnen, das zeigt der „Datenreport 2011: Der Sozialbericht für Deutschland“ des Statistischen Bundesamts.

Statistische Fakten und sozialwissenschaftliche Untersuchungen sind in den gemeinsam vom Statistischen Bundesamt (Destatis) mit Sozial- und Wirtschafts-Wissenschaftlern erstellten Datenreport 2011 geflossen.

Dieser Sozialbericht für Deutschland befasst sich in 16 Schwerpunktthemen mit der finanziellen, gesundheitlichen, familiären, sozialen und bildungsgeprägten Lage der in Deutschland lebenden Menschen.

Risiko Armutsgefährdung

Unter anderem wurde die Armutsgefährdung untersucht. „Bei der Armutsgefährdung sehen wir eine Verhärtung“, erklärt Professorin Ph.D. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB). Die Verstetigung von Armutslagen nehme zu. Zudem steige das Risiko, in Armut zu verbleiben.

Ihr WZB-Kollege Dr. Roland Habich erklärte, die Untersuchungen belegten, dass fast 87 Prozent der Personen, die 2009 unter der Armutsgefährdungs-Quote gelegen hätten, bereits in den vier Jahren zuvor mindestens einmal von Armut betroffen gewesen seien. Ein Drittel sei sogar dauerhaft – also über fünf Jahre hinweg – arm geblieben.

Destatis-Präsident Roderich Egeler führte an, dass im Jahr 2008 in Deutschland 15,5 (2007: 15,2) Prozent der Menschen armutsgefährdet gewesen waren. Ihr Einkommen habe weniger als 929 Euro im Monat betragen und damit 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung unterschritten.

Kein vereinfachter Fortschrittsindikator möglich

Anfang dieses Jahres hatte der Deutsche Bundestag eine Enquete-Kommission eingesetzt, die unter anderem eine zentrale Kennzahl ermitteln soll, mit der Wohlstand und gesellschaftlicher Fortschritt gemessen werden können.

In diesen „Fortschrittsindikator“ sollten Daten aus verschiedenen Bereichen eingehen, die für die Lebensqualität relevant seien, erläuterte Egeler. Darüber hinaus sollten auch subjektive Wahrnehmungen und Einschätzungen der Bürger einfließen.

Der Datenreport 2011 stelle zwar insgesamt ein solch differenziertes Bild der Lebensbedingungen in Deutschland dar, dieser lasse sich aber nicht in eine Kennziffer pressen, sagte Allmendinger. Dafür gebe es in viel zu vielen Bereichen divergierende Entwicklungen, sodass eine Zusammenfassung in einer Kennzahl gar nicht möglich sei.

An der Bildung hängen Gesundheit und Lebenserwartung

Für den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), Thomas Krüger, liefert der neue Sozialbericht mit seiner Vielschichtigkeit vielmehr einen „Baukasten zur eigenen Urteilsbildung“. Krüger machte deutlich, von welcher zentralen Bedeutung heute Bildung ist und betont: „Die gesellschaftlichen Chancen jedes Einzelnen hängen von seinem Schulabschluss und vom Grad seiner Ausbildung ab.“

Das Bildungsniveau hat unmittelbaren Einfluss auf die Gesundheit, wie Habich vom WZB ausführt. So seien niedrige Bildungsgruppen anfälliger für Krankheiten und hätten ein höheres Raucherrisiko, während sie gleichzeitig weniger Sport trieben.

Die Bedeutung der Bildung zeigt sich auch bei der Lebenserwartung: Männer im Alter von 45 Jahren, die über Abitur oder Fachhochschulreife verfügen, leben im Durchschnitt 5,3 Jahre länger als gleichaltrige Männer, die lediglich über einen Hauptschulabschluss oder über keinen Schulabschluss verfügen.

Persönliche Absicherung

Eine gute Bildung ist also nicht nur beruflich, sondern auch für das gesundheitliche Wohlbefinden wichtig. Besonders Eltern sollten daher frühzeitig eine ausreichend finanzielle Grundlage für eine gute Ausbildung ihrer Kinder schaffen.

Wer zudem nicht durch Krankheit, Unfall oder auch im Alter in die Armutsfalle laufen will, sollte bereits möglichst in jungen Jahren mit einer privaten Vorsorge anfangen.

Ob eher rendite- oder eher sicherheitsorientiert beziehungsweise mit oder ohne staatliche Förderung – die Versicherungswirtschaft bietet eine Reihe von Vorsorgeprodukten an. Ein Versicherungsexperte hilft dabei, eine an den individuellen Lebensumständen orientierte Vorsorgestrategie und die dazu passenden Produkte finden.

gesetzliche Unfallversicherung mit Lücken

24. Oktober 2011
Share on Twitter

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stieg die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2011 im Gegensatz zum gleichen Vorjahreszeitraum um 0,5 Prozent an. Jeder Betroffene hat dabei nicht nur mit körperlichen Problemen zu kämpfen, sondern muss eventuell auch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, wenn er nicht umfassend abgesichert ist.

Insgesamt verunglückten in den ersten sechs Monaten des Jahres 460.773 Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Tätigkeit. Im gleichen Zeitraum des letzten Jahres waren es mit 458.570 Fällen geringfügig weniger.

„Dieser minimale Anstieg spiegelt die gute Konjunktur mit zahlreichen Neueinstellungen wider. Deutschland zählt aber nach wie vor im internationalen Vergleich zu den Ländern mit den sichersten Arbeitsbedingungen“, erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Wir wissen, dass gerade bei neuen Mitarbeitern die Unfallzahlen über dem Durchschnitt liegen. Es dauert, bis sie sich mit Betrieb und Tätigkeit vertraut gemacht haben. Umso wichtiger ist eine gründliche und verantwortungsvolle Einweisung der Beschäftigten“, betont Breuer weiter.

Weniger Unfalltote im beruflichen Umfeld

Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle reduzierte sich um 8,6 Prozent auf insgesamt 201 Fälle. Und auch die Wegeunfälle zur oder von der Arbeit nahmen um 15,9 Prozent auf insgesamt 101.147 Fälle ab.

Nach Angaben der DGUV ist dieser Rückgang unter anderem auf das Wetter zurückzuführen, denn in den in den ersten Monaten diesen Jahres gab es deutlich weniger Eisglätte als im Vorjahr.

Dennoch starben bei einem Wegeunfall, also auf dem Weg von oder zur Arbeit, im ersten Halbjahr 2011 mit 167 Menschen, insgesamt 25 Personen mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Einkommenseinbußen

Bezahlt werden bei Arbeits- und Wegeunfällen von der gesetzlichen Unfallversicherung nach festen Vorgaben unter anderem Behandlungen und Reha-Maßnahmen. Führt der Unfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente.

Bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes.

Kann man aufgrund der Unfallfolgen zwar seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen, ist aber immer noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit einsetzbar, steht allen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keine gesetzliche Rente zu.

Verletztengeld und Krankengeld

Für die Zeit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung maximal 78. Wochen lang, mindestens jedoch bis zum Ende einer stationären Behandlung, ein Verletztengeld. Dieses wird zwar über die Krankenkassen ausgezahlt, ist aber höher als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoverdienstes vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, darf jedoch nicht höher sein als der bisherige regelmäßige Nettoverdienst. In der Regel werden davon noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Insbesondere gut verdienende Angestellte müssen hier jedoch bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Gehalt rechnen. Die GKV berücksichtigt nämlich für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 3.712,50 Euro in 2011). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen.

Begrenzte gesetzliche Absicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Arbeitnehmern überwiegend nur bei Arbeitsunfällen beziehungsweise bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle Schutz.

In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz, obwohl sich hier die meisten Unfälle ereignen. Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Die private Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz, aber auch die eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretenden Einkommenslücken abzusichern. Zu nennen sind hier eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung. Wir als Experte in diesem Gebieten helfen Ihnen den individuell passenden Versicherungsumfang zu finden.

Familien mit Kind – Welche Krankenversicherung ist die richtige?

20. Oktober 2011
Share on Twitter

Wenn ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung, der andere in der gesetzlichen versichert ist, stellt sich oft die Frage, wie man die gemeinsamen Kinder versichert. Denn sind beide Eltern in der GKV oder PKV gibt es keine Wahlmöglichkeiten. Auch wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind, haben sie nur die Wahl zwischen den beiden Versicherungsarten, wenn der Elternteil, der in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, mehr verdient oder das PKV-Mitglied unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, also beispielsweise selbstständig ist.

Familienmitversicherung oder private Krankenversicherung?
Hat man allerdings die Wahl sollte die Entscheidung sorgfältig getroffen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung ist einerseits die günstigere Wahl. Denn bei der Familienmitversicherung müssen keine zusätzlichen Beiträge für das Kind gezahlt werden. Andererseits ist der Leistungsumfang bei der privaten Krankenversicherung in der Regel größer, so ist es beispielsweise einfacher einen Termin beim Facharzt zu bekommen. Gerade dann, wenn mehrere Kinder da sind, kann die Entscheidung für die private Krankenversicherung allerdings eine enorme finanzielle Belastung darstellen.

Fristen und Gesundheitsprüfung
Eltern, die sich für die private Krankenversicherung entscheiden, sollten bedenken, dass das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim privaten Krankenversicherer gemeldet werden muss. Dann ist auch keine Gesundheitsprüfung notwendig. Zudem muss das Kind in dem gleichen Tarif wie das jeweilige privatversicherte Elternteil versichert werden. Möchte man einen besseren Tarif wählen, etwa weil das Elternteil im Basistarif versichert ist oder den Anbieter wechseln, muss man bedenken, dass hier eine Gesundheitsprüfung verlangt werden kann. Werden dabei etwa angeborene Vorerkrankungen festgestellt, kann dies zu Risikozuschlägen führen.

Versicherungsvergleich lohnt sich
Allgemein gilt, dass man sich sorgfältig überlegen sollte, welche Versicherungsart man für das gemeinsame Kind wählt. Entscheidet man sich für die private Krankenversicherung kann sich ein Versicherungsvergleich lohnen. Denn auch wenn bei einem Anbieterwechsel eine Gesundheitsprüfung nötig wird, kann man dennoch mitunter einiges an Geld sparen. Mehr zum Thema Familienversicherung erhalten Sie hier.

Welche Bürger staatliche Geschenke nicht nutzen

10. Oktober 2011
Share on Twitter

Im zehnten Jahr der Riester-Rente hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) untersuchen lassen, welcher Haushaltstyp besonders häufig zu den Riester-Sparern zählt und welche Personengruppen hier noch Nachholbedarf haben. Denn obwohl mittlerweile knapp 15 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wurden, haben sich bislang nur geschätzt 26 Prozent der Anspruchsberechtigten für die staatlich geförderte Altersvorsorge entschieden. Rund 74 Prozent verzichten also auf geschenktes Geld.

Im Auftrag von DIA hat sich das Forschungs- und Beratungsunternehmen Empirica AG mit Fakten und Zahlen zur Riester-Rente befasst. Ein Ergebnis ist, dass die Riester-Förderung vor allem dort ankommt, wo sie auch hin soll:

Die primäre Zielgruppe der Jüngeren sowie der Gering- und Normalverdiener werde erreicht, erläuterte der Autor der Studie „Riester-Rente: Wer nutzt sie und warum?“. Doch einige Personengruppen könnten noch stärker als bisher ihren Anspruch auf eine staatliche Förderung nutzen.

Unter den Jüngeren dürfte bereits jeder Vierte „riestern“

Im Zeitraum 2004 bis 2007 stieg die Zahl der Riester-Sparer von acht Prozent auf 19 Prozent aller Anspruchsberechtigten. Heute dürfte die Riester-Quote bereits bei 26 Prozent liegen, erläuterte ein Studienautor.

Vor allem bei den jüngeren Menschen habe sich Riester durchgesetzt. In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen sei die Quote von 2004 bis 2007 um elf Prozentpunkte auf 16 Prozent gestiegen.

Bei den 30- bis 39-Jährigen und den 40- bis 49-Jährigen lag das Plus bei 13 und 15 Prozentpunkten, sodass bereits im Jahr 2007 jeweils 25 Prozent dieser Altersgruppe über einen Riester-Vertrag verfügten.

Einkommensschwache nehmen staatliche Förderung weniger an

In der Einkommensgruppe zwischen monatlich brutto 1.000 und 2.000 Euro wurde in 2007 die hier höchste Riester-Quote mit 25 Prozent erreicht. Es folgen mit jeweils 22 Prozent die Einkommensbezieher von unter 1.000 Euro und von 2.000 bis 3.000 Euro.

Auch die schulische Ausbildung zeigt, dass Menschen mit Hauptschulabschluss (16 Prozent) oder ohne Abschluss (elf Prozent) deutlich seltener einen Riester-Vertrag abschließen.

Mit 30 Prozent ist der Abschluss von Riester-Verträgen in Paar-Haushalten mit einem Kind bis 16 Jahre überdurchschnittlich hoch. Zudem ist in den neuen Bundesländern diese Art der geförderten Altersvorsorge mit 24 Prozent der Verträge stärker vertreten als in den alten mit 19 Prozent. Für Berlin wurde ein gesonderter Wert von 15 Prozent ermittelt.

Meilensteine des Lebens führen zum Sparvertrag

„Die typischen Zeitpunkte für den Abschluss einer Riester-Rente sind gleichzeitig auch Meilensteine in der persönlichen Biografie“, stellt die Studie fest. Diese führten zu einem neuen Nachdenken auch in Bezug auf die Altersvorsorge.

Dabei spielen berufliche Entwicklungen, also wenn jemand in den Beruf einsteigt, in eine feste Anstellung übernommen wird oder im Betrieb den Job wechselt, aber auch familiäre Veränderungen wie Heirat, Geburt, Zusammenzug von Partnern eine Rolle, so ein Studienautor.

Insgesamt kann also festgestellt werden, dass vor allem viele Singles sowie Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 1.000 Euro oder über 2.000 Euro immer noch nicht die staatliche Förderung nutzen, die ihnen bei Abschluss eines Riester-Vertrages zustehen würde.

So funktioniert das Riestern

Förderberechtigt sind unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte. Zudem hat der Ehegatte eines Förderberechtigten einen Anspruch auf die staatliche Förderung, auch wenn er selbst nicht förderberechtigt ist.

Jeder, der förderberechtigt ist und mindestens vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt, erhält nach Abschluss eines Riester-Vertrages eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr.

Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling werden noch einmal 185 Euro pro Jahr gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, sind es sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien sind im Jahr steuerlich absetzbar. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag wurde vom Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt. Wir als Finanzexperte beraten Sie gerne, welche Verträge Riester-gefördert und individuell passend sind.

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Blog Top Liste - by TopBlogs.de blog-o-rama.de RSS Rss Verzeichnis RSS-Jack RSS Feed eintragen | Feed anmelden RSS Rss Verzeichnis rss verzeichnis Blogkatalog & Blogverzeichnis