Explodierende Krankheitskosten

30. August 2010

Die Bundesbürger leiden immer häufiger an psychischen Störungen und Verhaltensstörungen, die im Gesundheitssystem für einen überproportionalen Kostenanstieg sorgen. Nach Berechnungen des Statistische Bundesamts (Destatis) schlagen hier vor allem hohe Kosten für die Behandlung von Demenz und Depressionen zu Buche.

Anhand der Krankheitskosten-Rechnung schätzt Destatis seit 2002 alle zwei Jahre die ökonomischen Folgen von Krankheiten für die deutsche Volkswirtschaft. In die Berechnung fließen neben den medizinischen Heilbehandlungen auch sämtliche Gesundheitsausgaben für Prävention, Rehabilitation und Pflege ein.

Aktuell wurden 21 Krankheitsbilder verglichen, die im Jahr 2002 noch Kosten von über 218,8 Milliarden Euro verursacht hatten. Im Jahr 2008 fielen für diese Krankheitsbilder bereits über 254,3 Milliarden Euro als Ausgaben an. Dies entspricht einer Steigerung von rund 16 Prozent.

Kosten für Demenz und Depressionen stiegen um 32 Prozent

Die Krankheitskosten durch psychische Störungen und Verhaltensstörungen machten im Jahr 2008 knapp 28,7 Milliarden Euro aus. Für gut die Hälfte des Beitrages waren nur zwei Diagnosen verantwortlich: 9,4 Milliarden Euro wurden für Demenzerkrankungen und 5,2 Milliarden Euro für Depressionen ausgegeben.

Im Zeitvergleich zeigt sich, dass die Kosten durch psychische Erkrankungen von 2002 bis 2008 besonders stark gestiegen sind. Mit 5,3 Milliarden Euro war das Plus hier höher als bei allen anderen Krankheitsarten. Allein bei Demenz und Depressionen erhöhten sich die Ausgaben in diesem Zeitraum um zusammen 3,5 Milliarden Euro beziehungsweise 32 Prozent.

Kreislauf- und Verdauungskrankheiten als größter Kostenblock

Die höchsten Kosten verursachen Krankheiten des Kreislaufsystems. Mit knapp 37 Milliarden Euro machte ihr Anteil 2008 an den Gesamtkosten 14,5 Prozent aus.

Die zweitgrößten Ausgaben ist den Erkrankungen der Verdauungssysteme mit einem Anteil von 13,7 Prozent zuzuschreiben. Der Aufwand lag im Berichtsjahr bei 34,8 (2002: 31,4) Milliarden Euro.

Auf Frauen entfallen deutlich höhere Krankheitskosten

Zudem schlüsselten die Statistiker die Kosten nach Geschlecht und Altersgruppen auf, wobei im Jahr 2008 die Gruppe der 65- bis 85-Jährigen mit 96,8 Milliarden Euro den größten Ausgabenblock stellte.

Bei der Kostenaufteilung nach Geschlechtern ist zu beachten, dass Frauen zum einen eine höhere Lebenserwartung haben und zum anderen Ausgaben durch Geburten entstehen. Insgesamt machten die Krankheitskosten der Frauen im Jahr 2008 knapp 144 Milliarden Euro aus und die der Männer 110,3 Milliarden Euro.

Kosten für Geburten schlagen durch

In der weiblichen Altersgruppe von 15 bis 30 Jahren lag der Aufwand im Jahr 2008 bei rund 11,6 Milliarden Euro. Bei der entsprechenden männlichen Altersgruppe wurden Krankheitskosten von rund 7,4 Milliarden Euro ausgewiesen.

Ein ähnliches Bild zeigt sich in der weiblichen Altersgruppe von 30 bis unter 45 Jahren (17,1 Milliarden Euro) im Vergleich zu entsprechenden männlichen Altersgruppe (knapp 13 Milliarden Euro).

Mit zunehmendem Alter steigen dann die Krankheitskosten. Fasst man beide Geschlechtergruppen ab 65 Jahre bis unter 85 Jahre sowie über 85 Jahre zusammen, entstanden 2008 Kosten über gut 123 Milliarden Euro. Dies entspricht in etwa einem Anteil von gut 48 (2002: gut 43) Prozent.

unser Kommentar: Sorgen Sie rechtzeitig vor mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, desto früher Sie anfangen, desto günstiger sind Ihre Monatsbeiträge dafür. Vorerkrankungen können den Monatsbeitrag durch einen Zuschlag erhöhen oder diese werden gar komplett ausgeschlossen. Sehr gerne erstellen wir Ihnen einen unabhängigen Vergleich verschiedener Anbieter und klären Sie über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Anbieter auf.

Canada Life erhöht Ablaufleistung

28. August 2010

Canada Life erhöht die Ablaufleistung bei deren Rentenversicherungen!

Die neue Tarifgeneration der Canada Life Altersvorsorgelösungen bietet nur das Beste die Kunden:

  • Top Ablaufleistungen mit der neuen Tarifgeneration
  • Garantien, Flexibilität und Renditechancen
  • Sicherheit durch ausgezeichnete Finanzkraft
  • Bestnoten für die Ablaufleistungen durch Morgen&Morgen und Focus Money bestätigt

unser Kommentar: Alles in allem ein sehr solider, erfahrener und finanstarker Anbieter. Mit deren fondsgebundener Rentenversicherung “Generation” können private Kunden bei einer durchschnittlichen Wertentwicklung von 6% p.a., 200 € monatlichem Beitrag und 35-jähriger Laufzeit eine Ablaufleistung mit Überschüssen von 257.441 € erzielen. Das sind Top-Werte im Marktvergleich.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung soll im Eiltempo erleichtert werden

27. August 2010

Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die  private Krankenversicherung (PKV) soll wieder erleichtert werden. Durch eine Sonderregelung wird der Wechsel gleich zu Jahresbeginn 2011 möglich.


Als Voraussetzung bleibt aber: Das Gehalt des Wechslers muss im Jahr 2010 über der  Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.950 Euro liegen. Das geht hervor aus dem Gesetzesentwurf zum „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FinG).

Dabei soll das 2007 noch von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) durchgesetzte Dreijahresmoratorium wieder abgeschafft werden. Dies könnte der  PKV grob geschättz gut 30.000 neue Mitglieder bescheren.

Neuregelung zum Wechsel soll noch 2010 in Kraft treten

In  dem Gesetzentwurf wird festgehalten, dass die alte Wechselregelung  bereits zum 31. Dezember 2010 wieder in Kraft tritt. Der Entwurf ist nach den Gesprächen mit den Gesundheitsexperten der Koalitionsfraktionen  von CDU/CSU und FDP jetzt in der Ressortabstimmung und soll vom Bundeskabinett Ende September formell verabschiedet werden.

Damit können diejenigen Personen, deren Gehalt die Jahresarbeits-Entgeltgrenze im Jahr 2010 von 49.950 Euro überstiegen hat, die aber zum Ende des Jahres 2010 die dreijährige Wartefrist noch nicht erfüllen, bereits zum Jahresbeginn 2011 versicherungsfrei werden und demzufolge in die private Krankenversicherung wechseln, heißt es in der Begründung zum Gesetzestext.
Offen ist noch, ob die Beitragsbemessungsgrenze reduziert wird.

Im Kern soll ein Wechsel in die PKV „zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeits-Entgeltgrenze möglich sein“, wie es in dem Entwurf heißt.

Fragen, Angebote und Vergleiche

Für weitere Fragen zur privaten Krankenversicherung oder für umfangreiche Vergleiche verschiedener Anbieter nutzen Sie bitte unsere PKV-Seite:

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Fondsempfehlungen: Die Gipfelstürmer

24. August 2010

Die Zeitschrift €uro stellt in deren aktuellen Ausgabe vier Könner vor, deren Dach- und Mischfonds höher denn je notieren.

Auch wenn die Aktienkurse im vergangenen halben Jahr per saldo seitwärts tendierten – die wichtigsten Indizes notieren seit März 2009 im Aufwärtstrend. Allein der DAX schaffte seither ein Plus von 70 Prozent. Dennoch ärgern sich viele Anleger, weil ihre Fonds immer noch im Minus sind. Kein Wunder: Trotz der Kursrally notiert der DAX noch 25 Prozent unter seinem Rekordhoch vom Juli 2007 – und somit auch viele Aktienfonds. Aber eben nicht alle!

Einige Fonds glänzen heute schon wieder mit Höchstständen. Vier davon sind Dach- und Mischfonds (siehe Artikel zum Download), deren Manager es schon seit Jahren schaffen, Anlegern gute Renditen zu erwirtschaften, ohne zwischenzeitlich so viel zu verlieren wie die meisten Ihrer Konkurrenten.

  • Carmignach Patrimoine A
  • C-Quadrat ARTS Total Return (Artikel aus unserem News-Blog)
  • ETF-Dachfonds P
  • Ethna-Aktiv

Den kompletten Artikel aus der Zeitschrift “€uro” finden Sie hier zum Download:

Wir empfehlen unseren Kunden bei deren fondsgebundenen Altersvorsorge- oder Kindervorsorgepolicen auf die Auswahl der Fonds zu achten. Gerade die Fonds aus dem Hause Carmignac und C-Quadrat hatten in den vergangenen Jahren eine wesentlich höhere Rendite als vergleichbare Fonds. Gemessen an der Wertentwicklung aus der Vergangenheit haben Sie Möglichkeit, mit einer hervorragenden Fondsauswahl eine wesentlich höhere Wertentwicklung und somit Ablaufleistung zu erzielen, bei gleichem Kapitaleinsatz. Lassen Sie sich von uns beraten über fondsgebundene Altersvorsorge- oder Kindervorsorgepolicen, es lohnt sich!

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Nachfrage zum Leonidas IV rasant gestiegen – Analyse von Philip Nerb

24. August 2010

In nur einer Woche ist der Platzierungsstand auf 70% gewachsen.
Es erfolgt eine letztmalige Aufstockung des Emissionskapitals um € 3 Mio.

Wir erwartet legt die Nachfrage nach dem Leonidas Frankreich-Solarfonds nochmals deutlich zu.

Platzierungsstand 26.08.2010 – 14:45 Uhr:

  • nahezu vollplatziert, die Vollplatzierung könnte innerhalb der nächsten Stunden erreicht sein!

In nur einer Woche ist der Platzierungsstand des Leonidas Associates IV von 45% auf 70% angestiegen. Mittlerweile erreichen das Haus Leonidas Investorengelder von durchschnittlich mehr als EUR 500.000 pro Tag. Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage wird die Erhöhungsoption der Beteiligung auf insgesamt EUR 12,5 Mio. ausgeübt. Eine Erhöhung darüber hinaus wird es nicht geben.

Lesen Sie den aktuellen Newsletter von Leonidas:

Fragen Sie uns gern nach Rabatt für Ihre gewünschte Beteiligungssumme.
Wir rechnen mit einer baldigen Vollplatzierung und empfehlen bei Interesse eine zeitnahe Übersendung der Beitrittserklärung möglichst vorab per Fax.

Lesen Sie auch die weiteren Artikel zum Leonidas IV aus unserem News-Blog:

Analyse zum Leonidas Associates IV

“Werteanalyse” von Philipp Nerb mit “sehr gutem” Urteil

Ein Auszug:
Der dritte Publikumsfonds von Leonidas bietet ein attraktives Entree in den französischen Solarmarkt. Die Konzeption ist konservativ, mit erheblichen Sicherheitspuffern. Durch die vorhandene mehrjährige Umsetzungsexpertise für institutionelle Investoren überzeugt dieser Anbieter.

Zur Kurz-Analyse (externer Link):

>> Werteanalyse zum Leonidas IV von Philip Nerb <<

Fragen Sie uns nach der ausführlichen Analyse!

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Renditeobjekt für Kapitalanleger ohne Käuferprovision!

23. August 2010

Ort: Fürstenfeldbruck

Baujahr: 1962

Sanierung/Modernisierung: 2008

Zimmer: 3

Nutzfläche: ca. 8 m²

Wohnfläche ca.: 84,33 m²

Hausgeld: 120 €

Mieteinnahmen pro Monat: 632,00 €

Ausstattung: Balkon, Keller, Garten/-mitbenutzung, Zentralheizung (Gas), Küche, vollständig renoviert

Kaufpreis: 185.000 €

Objektbeschreibung

Die Wohnung befindet sich im 2. Stock von insgesamt 4 Stockwerken eines Mehrfamilienhauses.

Die von Anfang an grundsolide in massiver Mauerwerksbauweise errichtete Anlage wurde im Laufe der Jahre beständig renoviert und dem neuesten Stand der Technik angepaßt . Nach dem erst kürzlich erfolgten Einbau einer hochmodernen Zwei-Kreis-Gasfeuerungsanlage und dem Aufbringen eines Vollwärmeschutzes, erreicht das Gebäude laut Energiesiegel die Energieeffizienz eines KFW60-Hauses, d.h. Ihre Immobilie benötigt lediglich rund die Hälfte der Energie, die selbst ein Neubau gemäß den aktuellen strengen Vorschriften der Energieeinsparverordnung verbrauchen dürfte.
Einen derartigen Komfort wissen natürlich auch die Mieter zu schätzen: die überaus geringe Fluktuation und viele langjährige Bewohner zeugen von einem Klima der Freundlichkeit und guten Nachbarschaft, das von der Verwaltung konsequent gepflegt wird.
- Baujahr 1962 (zuletzt modernisier: 2008)
- Keller: Vollkeller, mit Waschküche, Trockenräumen, Fahrradkeller sowie Abstellräumen für jede einzelne Wohnung
- Fenster/Balkontüren: kompletter Austausch sämtlicher Fenster, Balkon- und Hauseingangstüren durch hochisolierenden und pflegeleichte Bauteile (Kunststoff isolierverglast, neu)
- Außenwände: Vollwärmeschutz
- Außenanlage: Sanierung der kompletten Außenanlage inkl. Aller Zuwege, Feuerwehreinfahrten, Gehwegleuchten und Anpflanzungen. Parkähnliche Anlage mit altem Baumbestand

Ausstattung

Die Wohnung verfügt über einen ansprechenden Grundriss. Von der geräumigen und hellen Diele aus können Sie sämtliche Räume betreten. Die Küche mit Fenster verfügt über einen kleinen Essplatz und einen Waschmaschinenanschluss. Das innenliegende Bad (3,2 qm), mit Wanne und Waschbecken ist genau wie das separate WC 2005 hell und freundlich renoviert worden. Vom hellen Wohnzimmer aus können Sie den großen Südbalkon betreten. Ein Wasch- und Trockenraum steht den Bewohnern für eine gemeinschaftliche Nutzung zur Verfügung.
Wohnzimmer 24,02 m²
Kinderzimmer 16,12 m²
Schlafzimmer 16,71 m²
Bad 3,2 m²
Flur 9,11 m²
Garderobe 1,62 m²
WC 1,64 m²
Küche 7,34 m²
Balkon (8,84m²/2) 4,42 m²

Lage

Fürstenfeldbruck befindet sich im Westen der Landeshauptstadt München und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Dies liegt nicht zuletzt an der hervorragenden Infrastruktur. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Kindergärten, weiterbildende Schulen, Sportstätten, das Kloster, sowie ein Hallen- und Freibad sind in der Nähe bequem erreichbar. Die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel ist in nur wenigen Gehminuten durch die vorhandene S-Bahn-Station “Buchenau” (Linie S 4) in die Münchner Innenstadt gegeben. Die Bushaltestelle befindet sich 50m vor der Haustüre. Mit dem Pkw erreichen Sie über die B 2 und die B 471 ebenfalls schnell die Münchner Innenstadt und haben direkten Anschluss an sämtliche Autobahnen. Für die Freizeitgestaltung und Erholung bietet Fürstenfeldbruck zahlreiche Möglichkeiten.

Finanzierung

Eine ortsansässige Bank hat das Objekt sehr gut bewertet und finanziert es zu Sonderkonditionen für Kapitalanleger.

Der Zinssatz liegt dadurch i.d.R. zwischen 3,5 % bis 4,5 % (je nach Bonität).

Links

  • kompletter Artikel auf unserer Homepage

Kontakt

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Auch die Rente muss versteuert werden

23. August 2010

(verpd) Ohne Steuerberater werden in Zukunft immer weniger Senioren und Seniorinnen – selbst als schwere Pflegefälle – auskommen. Auch wenn die gesetzliche Rente unter das Existenzminimum sinken sollte, begründen betriebliche und private Vorsorge vielfach die Steuerpflicht im Alter. Das zeigt die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Grundsätzlich sind Rentner zwar schon seit eh und je zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung verpflichtet. Doch vielfach habe sie das Finanzamt „von der Steuererklärungs-Pflicht entbunden“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung, wenn das zu versteuernde Einkommen auch in absehbarer Zukunft den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschritt.

Beispiel aus der „guten, alten Zeit“

Dieser Freibetrag nützt aber immer weniger, da die gesetzliche Rente in wachsendem Umfang insgesamt als Einkommen gilt. Bisher war das auf den Ertragsanteil beschränkt. Ein Beispiel aus der Broschüre:

Erwin L. erhielt im Jahr 2004 mit 65 Jahren eine Regelaltersrente von monatlich 1.000 Euro, jährlich also 12.000 Euro. Der altersabhängige Ertragsanteil der Rente betrug 27 Prozent. Das steuerpflichtige Einkommen des Rentners lag damit bei 3.240 Euro im Jahr. Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keinerlei Einkommensteuern zu bezahlen sind, betrug 7.664 Euro pro Kopf und Jahr. Also musste Erwin L. keine Steuern bezahlen.

Steueränderung schafft Einkommen…

Doch mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 änderte sich dies. Die nachgelagerte Besteuerung ist da. Selbst bestehende Renten wurden auf einen Schlag zu mindestens 50 Prozent zu steuerpflichtigem Einkommen.

Nachgelagerte Besteuerung

Eine nachgelagerte Besteuerung in der Altersvorsorge bedeutet: Die Beiträge für die Altersvorsorge sind während der Ansparphase steuerbefreit oder -begünstigt.

Die später ausbezahlten Versorgungsbezüge beziehungsweise Renten sind im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern.

Erwin L. hätte damit per Federstrich bereits 6.000 Euro im Jahr verdient. Den steuerlichen Grundfreibetrag hätte er aber auch damit noch nicht erreicht. Und sein neuer Rentenfreibetrag von 6.000 Euro bleibt ihm bis zum Lebensende unverändert erhalten. Rentensteigerungen erhöhen jedoch den Teil seiner Rente, die eigentlich steuerpflichtig ist.

…mit dauerhaft fiktivem Wachstum

Der relative Steuerfreibetrag der Rente hängt vom Rentenbeginnjahr ab und sinkt bis zum Jahr 2040 auf Null. Wer im laufenden Jahr noch in Rente geht, muss sich damit begnügen, dass nur noch 40 Prozent seiner Rente von der Steuer befreit sind. Dagegen sind 60 Prozent einkommensteuerpflichtig. Aber auch damit bliebe Erwin L. mit seinem Einkommen unter dem Steuergrundfreibetrag.

Käme allerdings noch eine kleine Betriebsrente hinzu, hielte der Fiskus wohl die Hand auf. Denn Leistungen aus Direktzusagen des Arbeitgebers und aus Unterstützungskassen werden schon immer wie Beamtenpensionen voll besteuert. Seit 2005 sind auch steuerbefreite Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Leistungsfall nachgelagert der Einkommensteuer unterworfen.

Freibeträge auf Abruf

Zwar existieren noch für ein paar Jahre der Versorgungsfreibetrag und der Altersentlastungsbetrag. Der Versorgungsfreibetrag lag 2005 bei 3.000 Euro im Jahr. Hinzu kam noch ein Zuschlag von 900 Euro, der sich gleichermaßen steuermindernd auf Betriebsrenten auswirkte. Im laufenden Jahr erreichen die beiden Beträge aber nur noch 2.400 Euro beziehungsweise 720 Euro. Bis zum Jahr 2040 sind sie komplett verschwunden.

Einen gleichen Schrumpfkurs hat der Gesetzgeber auch dem Altersentlastungsbetrag verordnet, der die steuerliche Belastung von Mieteinnahmen oder Zinsen im Alter verringern sollte. Im Jahr 2005 lag dieser bei 1.900 Euro, heute sind es nur noch 1.520 Euro, die maximal steuerlich anerkannt werden.

Ausnahmen von der nachgelagerten Besteuerung

Die nachgelagerte Besteuerung gilt für nahezu alle Renten: für gesetzliche Erwerbsminderungsrenten ebenso wie für private Riester- oder Rürup-Renten. Dafür dürfen für gesetzliche, berufsständische und landwirtschaftliche Altersrenten sowie für Rürup-Renten pro Jahr und Kopf 20.000 Euro als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden.

Davon wurden 2005 zwar lediglich 60 Prozent anerkannt. Dieser Prozentsatz steigt bis 2025 jedes Jahr um zwei Prozent, bis die volle Summe erreicht ist. Im laufenden Jahr sind 70 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen von höchstens 20.000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig, also 14.000 Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag, in diesem Jahr folglich 28.000 Euro (70 Prozent von 40.000 Euro).

Ertragsanteilbesteuerung privater Altersrenten

Neue Regelung seit 2005 Alte Regelung bis Ende 2004

Rentenbeginn im vollendeten Lebensjahr

Ertragsanteil in Prozent

Rentenbeginn im vollendeten Lebensjahr

Ertragsanteil in Prozent

60 – 61 22 60 32
62 21 61 31
63 20 62 30
64 19 63 29
65 – 66 18 64 28
67 17 65 27
68 16 66 26
Quellen: § 22 Einkommensteuergesetz / Alterseinkünftegesetz

Ausgenommen von der nachgelagerten Besteuerung sind allein private Rentenversicherung und unter bestimmten Bedingungen die gesetzliche Höherversicherung. Bei diesen werden weiterhin nur die Ertragsanteile besteuert, die 2005 sogar noch reduziert worden sind. Aber auch diese Ertragsanteile erhöhen das Gesamteinkommen im Alter und machen vielfach Einkommensteuer-Erklärungen erforderlich.

Schluss mit lustig: Rentenbezugs-Mitteilungen

So locker wie bisher bleibt der Fiskus nicht mehr. Denn nun müssen auch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenbezugs-Mitteilungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) leiten. Das erfolgt sogar rückwirkend bis 2005. Die ZfA leitet die Daten dann an die Länderfinanz-Verwaltungen weiter.

Und da das Bundeszentralamt für Steuern jedem Bürger dieses Landes – vom Säugling bis zum Greis – eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer verpasst, sind steuerliche Nachlässigkeiten der Rentner und Rentnerinnen schnell erfasst.

Auch Pensionskassen und Pensionsfonds, berufsständische Versorgungs-Einrichtungen und private Versicherungs-Unternehmen melden an die ZfA, sofern Renten gezahlt werden.

Kostenfreier Bezug der Broschüre

Die Broschüre (DIN A 5, 38 Seiten) „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ mit zahlreichen Beispielen und tabellarischen Übersichten ist in Einzelexemplaren kostenlos von allen Trägern der Deutschen Rentenversicherung zu beziehen.

Sie kann auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund heruntergeladen oder darüber bestellt werden.

Weitere Fragen zum Thema “Riester-Rente” beantworten wir Ihnen über unser Kontaktformular oder unsere Altersvorsorgeseite.

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Riester-Zulage für 2008 sichern

23. August 2010

Spätestens zum 31. Dezember 2010 müssen Riester-Sparer ihren Zulageantrag für das Jahr 2008 bei ihrem Anbieter eingereicht haben, um sich die staatliche Förderung zu sichern. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, ohne bis jetzt die Zulage für das Jahr 2008 beantragt zu haben, sollte sich bald darum kümmern. Denn bis zum Silvestertag muss dieser Zulageantrag beim Anbieter eingegangen sein, damit die staatliche Förderung nicht verloren geht.

Zeitnahe Antragstellung

Die Deutsche Rentenversicherung rät allen Riester-Sparern, die Förderung zeitnah zu beantragen, auch wenn sie grundsätzlich zwei Jahre Zeit dazu hätten.

Auf diese Weise liefen die Sparer nicht Gefahr, die Antragsfristen zu versäumen. Zudem könnten sie durch einen frühzeitigen Antrag vom Zinseszins-Effekt profitieren.

Einfacher mit Dauerzulageantrag

Es ist auch möglich, dass der Anbieter, bei dem der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde, für den Kunden für jedes Beitragsjahr automatisch die Zulage beantragen. Dazu muss der Kunde den Anbieter jedoch entsprechend schriftlich beauftragen (= Zulageantrag mit Dauerwirkung).

Relevante Änderungen, welche die Zulage betreffen, wie zum Beispiel die Geburt eines weiteren Kindes, sollten umgehend an den Anbieter weitergemeldet werden. Zuviel gezahlte Förderung wird nämlich von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgefordert.

Weitere Fragen zum Thema “Riester-Rente” beantworten wir Ihnen über unser Kontaktformular oder unsere Altersvorsorgeseite.

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Gesundheitsreform: Bittere Pillen für die GKV

18. August 2010

Zügige Rückkehr zur einjährigen Wechselfrist in die private Krankenversicherung (PKV), deutliche Einschränkung bei den Wahltarif-Angeboten und Strafgelder für säumige Zusatzbeitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – die Koalition aus Union und FDP hat Medienberichten zufolge in zahlreichen Punkten der Gesundheitsreform Einigungen erzielt.

Die Gesundheitsreform nimmt Medienberichten zufolge PKV-freundliche Züge an. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hat sich Regierungskoalition darauf verständigt, dass die bereits mehrfach angekündigte „klare Trennung von Tarifangeboten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung“ noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingefügt werden soll.

Beschränkung der Wahltarif-Angebote

Demnach sollen Tarife für Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung im Krankenhaus nur noch von der PKV angeboten werden, während die GKV sich auf das Angebot von Wahltarifen in den Bereichen Kostenerstattung, Selbstbehalte und besondere medizinische Zusatzleistungen beschränken soll.

Die Financial Times Deutschland (FTD) meldet zudem, dass auch das Angebot von Auslandspolicen den Plänen der Koalition zufolge nur noch der PKV vorbehalten sein soll. Diese Änderungen träfen die Kassen an einer empfindlichen Stelle, heißt es in der Zeitung weiter.

Denn in den vergangenen Jahren sei das Angebot an Wahltarifen ausgeweitet worden, „um gut verdienende, freiwillig Versicherte von einem Wechsel zur privaten Konkurrenz abzuhalten“, so die FTD. Darüber hinaus soll im laufenden Gesetzgebungsverfahren auch die dreijährige Wechselfrist wieder auf ein Jahr verkürzt werden.

Strafgeld für Zusatzbeitrags-Muffel

Doch auch die GKV geht nicht leer aus. Nach den Plänen der Koalition müssen säumige Zusatzbeitragszahler künftig mit Bußgeldern rechnen, schreibt die FAZ weiter. Pläne, dass die Arbeitgeber die Strafgelder einziehen sollen, seien vom Tisch. Stattdessen solle dies von den Krankenkassen übernommen werden.

Der Säumniszuschlag soll demnach mindestens 30 Euro, höchstens aber das Dreifache des Zusatzbeitrags betragen. Am Ende dürfe der ehrliche Beitragszahler nicht der Dumme sein, lässt sich der parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) in der Zeitung zitieren.

Rückfragen & Angebote

Sehr gerne erstellen wir Ihnen unverbindlich ein Vergleichsangebot zur privaten Krankenversicherung anhand einer speziellen PKV-Software, wo wir die Angebote aller PKV-Gesellschaften vergleichen können – inklusive Gegenüberstellung Ihrer favorisierten Tarife. Fragen Sie bitte über unser Kontaktformular an oder direkt über unsere PKV-Webseite: http://www.versicherungsvergleich-pkv.net

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Höchstrechnungszins im Sinkflug?

16. August 2010

Experten und Branchenkenner befürchten, dass der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2012 von derzeit 2,25 Prozent wohl auf 1,75 Prozent reduziert werden muss. Grund dafür ist die anhaltende Niedrigzinsphase, die die Umlaufrendite und auch deren zehnjährigen Durchschnitt, an dem sich der Rechnungszins orientiert, tief in den Keller hat wandern lassen.

Noch im Frühjahr hatte die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfohlen, den zulässigen Höchstrechnungszins für neue Lebensversicherungs-Verträge im Jahr 2011 unverändert bei 2,25 Prozent zu belassen (VersicherungsJournal 4.2.2010).

Die DAV hat zwar genauso wie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht keine Entscheidungsgewalt über die Festsetzung des Höchstrechungszinses. Beide sprechen alljährlich lediglich Empfehlungen aus, an denen sich das dafür zuständige Bundesfinanzministerium in der Regel aber orientiert.

Denn auch die Aktuare  greifen bei ihrer Empfehlung auf die Umlaufrenditen zehnjähriger Anleihen der öffentlichen Hand zurück. So darf der Höchstrechungszins laut § 65 VAG nicht mehr als 60 Prozent des Mittelwerts betragen, der sich aus dem Anleihezins der letzten zehn Jahre errechnet.

Umlaufrendite auf Tiefststand

Jedoch zeigt die derzeitige Entwicklung steil nach unten. So rutsche die Umlaufrendite nach Angaben der Frankfurter Rundschau (FR) am vergangenen Donnerstag auf ein Rekordtief von 2,09 Prozent. Der 120-Monatswert der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere lag bei 3,91 Prozent.

Die Kontrollgröße für den Rechnungszins, also die oben angesprochenen 60 Prozent des zehnjährigen Mittelwertes, erreicht damit aktuell 2,35 Prozent, rechnet Manfred Poweleit in seinem Kurz-Nachrichten-Dienst für Risiko und Vorsorge Map-Fax 33/2010 vor.

Deshalb wird es seiner Ansicht nach wohl weniger als ein Jahr dauern, bis dieser knappe Vorsprung aufgebraucht ist. Für 2011 sei zwar noch nicht mit einer Absenkung des Rechnungszinses zu rechnen, weil dies zu kurzfristig für die Mathematiker wäre, die dann alle Produkte neu rechnen müssten.

„Doch für 2012 ist die Entscheidung für eine Absenkung wohl auf 1,75 Prozent unausweichlich, denn eine Politik zinspolitischer Vernunft ist nicht absehbar“, so Poweleit weiter.

Absenkung für 2012 wahrscheinlich

Eine Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 1,75 Prozent im Jahr 2012 wird nicht nur von Poweleit, sondern auch von vielen anderen großen Tageszeitungen wie Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), Die Welt und Financial Times Deutschland (FTD) ins Spiel gebracht.

So sagte etwa Johannes Lörper, stellvertretender DAV-Vorsitzender und Vorstandsmitglied der Ergo Lebensversicherung AG, gegenüber der Tageszeitung Die Welt, er gehe davon aus, dass die DAV die Empfehlung abgeben wird, den Garantiezins zu senken.

GDV zurückhaltend

Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. will man von einer Absenkung jedoch noch nicht sprechen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth erklärte gegenüber der FAZ, dass die Neuanlage für die Lebensversicherer in dem jetzigen Niedrigzinsumfeld eine Herausforderung darstelle.

Jedoch könnten die deutschen Lebensversicherer auch eine längere Niedrigzinsphase abfedern und die Zinsgarantien gegenüber ihren Kunden zuverlässig erfüllen. Das habe auch die jüngste Niedrigzins-Abfrage der Aufsicht gezeigt.

Weitere Fragen rund um das Thema “Altersvorsorge” beantworten wir Ihnen hier.

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